Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Vertrag über Supervision/Coaching. Sie werden Auftraggeber/-innen vor bzw. spätestens mit dem Vertragsangebot des Coachs/der Supervisorin ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht und gelten als Bestandteil des Vertrages.
§ 1 Ablauf eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses
› Themenfelder und Zielsetzungen
Zum Beginn eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert. In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden die künftigen Supervisanden/-innen bzw. Coachees und bei Bedarf Vertreter/-innen der Organisation, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen. Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet die Supervisorin / Coach in Abstimmung mit den Supervisanden/-innen bzw. Coachees, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder mit den anderen Kontraktpartnern notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.
› Auswertungen
In regelmäßigen Abständen findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Supervisions- bzw. Coachingprozesses statt, die die Supervisorin/Coach gestaltet. Bei kurzen Beratungsprozessen (bis zu acht Sitzungen) findet eine kurze Zwischenauswertung sowie eine Endauswertung mit den Supervisanden/-innen/Coachees statt. Mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin findet ein Auswertungsgespräch vor oder kurz nach Beendigung des gesamten Beratungsprozesses, i.d.R. telefonisch statt. Bei längeren Beratungsprozessen erfolgen auf Wunsch des Auftraggebers Zwischenauswertungen in angemessenen Abständen sowie ein Abschlussauswertung, wahlweise in Präsenzform oder via Zoom statt.
§ 2 Haltung und Qualität
› Mitgliedschaft in einem Fach- und Berufsverband
Als Mitglied im Fach- und Berufsverband, der „Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv)“, verpflichtet sich die Supervisorin auf die Einhaltung der „Ethischen Leitlinien“ der DGSv.
› Qualitätssicherung und –entwicklung
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt die Supervisorin/Coach geeignete Maßnahmen zur Beratung, Reflexion und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.
§ 3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten
› Absagen von einzelnen Supervisions- bzw. Coachingssitzungen
Wird eine Supervisions- bzw. Coachingssitzung oder ein Auswertungsgespräch von Seiten der Supervisanden/-innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation abgesagt, so wird das Sitzungshonorar (ohne Fahrtkosten) wie folgt in Rechnung gestellt:
› bis zu drei Tagen vor Sitzungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
› bis zu zwei Tagen vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
› ab einem Tag vor Sitzungstermin: 80% des Honorars als Ausfallhonorar
› und am Tag selbst: 100% des Honorars als Ausfallhonorar
Sollte die Supervisorin /Coach eine Sitzung absagen müssen, wird er die Supervisanden/-innen bzw. Coachees oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarabrechnung erfolgt in diesem Falle nicht.
› Umsatzsteuer
Honorare der Auftragnehmerin sowie Nebenkosten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Die Preise verstehen sich somit immer zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
§ 4 Vereinbarung zur Verschwiegenheit
› Verschwiegenheit
Grundsätzlich verpflichtet sich die Supervisorin/Coach zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie im Laufe ihrer Tätigkeit Kenntnis erhält.
› Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus. Supervisoren/-innen und Coaches gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.
› Die Supervisorin/Coach behält sich zur Qualitätssicherung nach §2–3 vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Supervisionsprozess gezogen werden kann.
› Grundsätzlich wird sich die Supervisorin/Coach organisationsintern nach dem Grundsatzverhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Supervisanden/-innen bzw. Coachees zu wahren ist.
› Die Supervisanden/-innen bzw. Coachees werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder zum Prozess einer Supervision oder eines Coachings organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit der Supervisorin /Coach und den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.
› Erhält die Supervisorin/Coach im Laufe des Supervisions- oder Coachingprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird die Supervisor/Coach mit den Supervisanden/-innen bzw. Coachees besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter/- innen zeitnah informiert werden.
§ 5 Datenschutz
› DSGVO, Einwilligung
Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von der Supervisorin/Coach erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können. Im Einzelnen umfasst dies:
› Die Supervisorin/Coach legt (elektronische) Akten an. Sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre.
› Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch die Supervisorin/ Coach dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der Auftraggeber ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO).
› Die Supervisorin wird die Supervisanden/innen bzw. Coachees zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche, schriftliche Einwilligung durch die Supervisanden/-innen bzw. Coachees ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86).
› Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den Auftraggeber/die Auftraggeberin eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern die Auftragnehmerin Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.
§ 6 Steuern, Sozialabgaben, Haftung
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Supervisionsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie nicht scheinselbständig ist. Die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie ihre aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert.
Die Auftragnehmerin haftet nur
› im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben und Gesundheit.
› im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die Auftragnehmerin hat zur Absicherung ihrer Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherungs-AG abgeschlossen.
Diese AGB gelten als Anhang und Ergänzung zu meinen abgeschlossenen Verträgen für Supervision und Coaching.
Köln, den 19.04.24
Gudrun Grünweller-Hofmann